Administrative Zugehörigkeit
Urkunden des 13. und 15. Jahrhunderts zeigen, dass das Südsauerland zum
Herrschaftsbereich der Edelherren von Gevore-Bilstein gehörte, die Inhaber der
Gerichtsgewalt und anderer Hoheitsrechte waren. Bezeichnet wurde dieser
Herrschaftsbereich als Freibann, Freigrafschaft oder Herrschaft Bilstein. Nach dem Tod
Johann II. von Bilstein, der 1363 letztmals erwähnt wird, ging die Herrschaft Bilstein an
die Grafen von der Mark über und verlor somit ihre Selbständigkeit.
1368 verkaufte Graf Gottfried IV. von Arnsberg nach einer verlorenen Fehde mit Graf
Engelbert III. von der Mark seine Grafschaft an das Kölner Erzstift. Die kölnischen
Besitzungen im Sauerland, die damit erstmals ein geschlossenes Territorium bildeten,
wurden fortan als Herzogtum Westfalen bezeichnet. Dieses Territorium konnte 1444 um
Burg und Stadt Fredeburg und 1445 um die Herrschaft Bilstein erweitert werden.
Das Herzogtum Westfalen gliederte sich in die
Quartale Bilstein, Brilon, Rüthen und Werl, die
wiederum eine unterschiedliche Anzahl von
Ämtern oder Gerichten umfassten. Zum Quartal
Bilstein zählten die Ämter Bilstein, Fredeburg und
Waldenburg.
Die Zugehörigkeit des Bilsteiner Landes zum
kurkölnischen Herzogtum Westfalen dauerte bis
zur Säkularisierung der geistlichen Fürstentümer
1802/03. Mit dem Reichsdeputations-
Hauptschluss vom 25. Februar 1803 wurde das
Herzogtum Landgraf Ludwig X. von Hessen-Darmstadt zugesprochen, der dasselbe
aber bereits im September 1802 durch seine Truppen besetzen ließ. Während der
hessen-darmstädtischen Herrschaft kam es auf der unteren Verwaltungsebene zu
bedeutenden Veränderungen. So wurde am 18. Juni 1808 die Schultheißenordnung
eingeführt. Auf unterster Ebene wurden
Schultheißen als Ortsvorstände eingesetzt, deren
Dienstvorgesetzter im Amt Bilstein Amtmann
Freusberg war.
Rahrbach bildete einen eigenen Schultheißenbezirk
mit Karl Joseph Höfer als Schultheiß. Zu dem
Bezirk gehörten außerdem die Orte Kruberg und
Fahlenscheid.
Die hessen-darmstädtische Administration endete
rasch. Bereits 1816 ging das Herzogtum Westfalen
auf Grund der Regelungen des Wiener Kongresses
in den Besitz des preußischen Staates über. Zum 1.
August 1816 wurde der neue Regierungsbezirk
Arnsberg gebildet und dieser - nach allgemeinem preußischem Vorbild - in Kreise
untergliedert. Statt der Schultheißenbezirke richtete man 1826 Bürgermeistereien ein.
Rahrbach kam dabei zur Bürgermeisterei Bilstein.
Die Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Oktober 1841 war
Grundlage für eine erneute Verwaltungsreform, bei der 1843/44 das Amt Bilstein
gebildet wurde. Das Kirchspiel Rahrbach mit den Ortschaften Fahlenscheid, Kruberg,
Rahrbach und Welschen Ennest bildete fortan eine politische Gemeinde des Amtes
Bilstein. Diese Konstellation der Gebietsgliederung blieb erhalten bis zur kommunalen
Neugliederung von 1969, als das Amt Bilstein aufgelöst wurde und die Gemeinde
Rahrbach außer dem Ort Fahlenscheid zur neuen Großgemeinde Kirchhundem kam.
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